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Regionalförderung für Unternehmen in der Oberpfalz
Die gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) kann jetzt auch digital beantragt werden. Außerdem gelten in der Oberpfalz niedrigere Mindest-Investitionsgrenzen.
Hier können Sie alle weiteren Informationen zur gewerblichen Regionalförderung und der digitalen Antragstellung finden.
In der Oberpfalz gelten aktuell abweichend folgende Mindest-Investitionsgrenzen für die gewerbliche Regionalförderung:
- In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf: 200 T€
- In Räumen ohne besonderen Handlungsbedarf: 250 T€