Regionalförderung für Unternehmen in der Oberpfalz

Die gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) kann jetzt auch digital beantragt werden. Außerdem gelten in der Oberpfalz niedrigere Mindest-Investitionsgrenzen.

Hier können Sie alle weiteren Informationen zur gewerblichen Regionalförderung und der digitalen Antragstellung finden.

In der Oberpfalz gelten aktuell abweichend folgende Mindest-Investitionsgrenzen für die gewerbliche Regionalförderung:

  • In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf: 200 T€
  • In Räumen ohne besonderen Handlungsbedarf: 250 T€